Angemessenheitsprüfung
„Im Leben geht es nicht um Korrektheit, im Leben geht es um Angemessenheit.“
(Sadhguru)
Die für die Risikomessung verwendeten Risikomodelle sind einer regelmäßigen Validierung und Angemessenheitsprüfung zu unterziehen.
Sie benötigen dabei fachkundige Unterstützung? Scheuen Sie sich nicht, mit uns in Kontakt zu treten!
Während die Validierung in den Aufgabenbereich des Modellentwicklers bzw. -anbieters fällt, ist die Überprüfung der Angemessenheit institutionsindividuell durchzuführen und zu dokumentieren. Dabei geht es primär um die Prüfung für die Risikomessung verwendeten Modelle sowie der einfließenden Daten. Diese Überprüfung hat für jedes wesentliche und komplexe Risikomodell grundsätzlich jährlich zu erfolgen.
Die Angemessenheitsprüfung ist somit fester Bestandteil der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und kann schlussendlich einen maßgeblichen Einfluss auf die innerhalb des SREP-Zuschlags wichtige Risikoprofilnote des Instituts haben.
Daraus ergeben sich Auswirkungen auf die Mindesteigenkapitalanforderungen. Folglich lohnt es sich für viele Institute einen nachhaltigen und effizienten Prozess der Angemessenheitsprüfung einzurichten, zu vollziehen und zu dokumentieren.
Für die Angemessenheitsprüfung lassen wir einen regelmäßigen Prüfungsprozess über alle Risikoarten Ihrer Bank hinweg durchlaufen und dokumentieren diesen strukturiert und übersichtlich.